erweiterung und funktionssanierung landesgericht salzburg

salzburg österreich

 

städtebauliche aspekte

  • der derzeit funktional eingeschränkte haupteingang des gebäudes liegt am stark verkehrsbelasteten kreisverkehr und wird daher in die schanzlgasse verlegt. das landesgericht wird im zurückspringenden hofbereich betreten. dadurch fährt die schanlzgasse, welche jetzt schon eine achse zwischen stadt und uni bildet zusätzlich aufgewertet. sämtliche anderen eingänge werden bis auf die zufahrt zu den räumlichkeiten der justizanstalt funktional geschlossen. die äußere erscheinung des landesgerichts bleibt bis auf den neuen eingangsbereich völlig unverändert. die angedachte durchlässigkeit des areals für passanten ist aus funktionalen und sicherheitsüberlegungen wenig wünschenswert und aus sicht der stadtraumnutzer wenig gewinnbringend, da keinerlei echte abkürzungen oder besondere raumqualitäten erkennbar sind.

 

entwurfsidee

  • durch die verlegung des eingangs erzwungene neustrukturierung der funktionen bietet die chance, die funktionseinheiten im landesgericht klar zu gliedern. drei hauptüberlegungen liegen dem entwurf zu grunde.abbruch sämtlich erlaubter, nachträglich eingebauter und historisch nicht relevanter bauteile. zusätzlich wird der zellentrakt und der verbindungsbau innerhalb des gevierts abgebrochen.

    die hauptebene mit den verhandlungssälen und publikumsnahen funktionen wird in den hof als zentrale verbindungsplattform eingelegt. dadurch ist eine optimale orientierbarkeit im gesamten gebäude automatisch gegeben.

    der noch verbleibende innenhof wird mittels einer transparenten dachkonstruktion geschlossen. vorgeschlagen wird eine mit seilen unterspannte kuppelkonstruktion, welche vorwiegend vertikallasten in den bestand ableitet. die eindeckung wird mit acrylgläsern angedacht. die dadurch entstandene halle wird selbstverständlich nicht geheizt. trotzdem ist sie grundstein des klimakonzepts des gesamtgebäudes.

    die durch den abbruch verloren gegangenen flächen werden nach bedarf innerhalb der halle in zwei bzw. drei- geschoßigen boxen untergebracht. diese werden als leichtbauten mit weitgehender verglasung ausgeführt.

 

funktionale gliederung

  • die funktionsgliederung der einzelnen abteilungen ist überwiegend horizontal angelegt. im erdgeschoss befinden sich neben allen verhandlungssälen mit den zugehörigen besprechungszimmern, die einlaufstelle, das servicecenter, die räumlichkeiten des oberlandesgerichts sowie die abteilung der grundrechtsrichter und die sprengelrichter. im tiefparterre befinden sich hofseitig die räume der JA, die vernehmungsräume und zum straßenraum hin orientiert sämtliche richteranwärterzimmer.im ersten obergeschoss sind neben dem präsidium die abteilungen für zivil-, insolvenz-, arbeits- und sozialrecht und das bestehende schwurgerichtssaal mit seinen nebenräumen untergebracht.

    im zweiten obergeschoss befinden sich die staatsanwaltschaft und die abteilung des landesgerichts für strafvollzugsachen.

    im bestand des derzeitigen justizanstaltstrakts befinden sich noch im dritten obergeschoss die schreibzimmer und die dienstzimmer. der mehrzwecksaal bleibt im dachgeschoss bestehen und die amtsbibliothek wird auf die angestrebte größe im dachgeschoss erweitert. die noch verbleibenden lagerflächen und die derzeitigen dienstzimmer bleiben als archiv genutzt.

    die restlichen archivflächen werden im ersten und zweiten untergeschoss neu errichtet.

 

ökonomisch, ökologische aspekte

  • das energetische konzept des gesamtgebäudes sieht durch die überdachte innenhoffläche wesentlich geringere außenwandflächen vor. die außenwände zum straßenraum hin können maximal innenraumseitig gedämmt werden. die neubauteile im innenhof werden überwiegend verglast und weisen ein lamellenraster als sicht- und sonnenschutz auf.durch die hochwertigen gläser und dem heute üblichen dämmstandard kommen die neubauteile in der pufferzone mit einem sehr geringen heizwärmebedarf aus. die gesamten neubauteile im Inneren werden mittels komfortlüftung mit wärmerückgewinnung be- und entlüftet. als überhitzungsschutz der halle werden zwangslüftungsöffnungen vorgesehen.

    die verhandlungssäle erhalten zusätzlich einen mechanischen sichtschutz oder werden mittels elektrochromer gläser von der halle getrennt. solange sie unbenützt sind, bleiben sie transparent.

 

mehr informationen unter Arch+Ing

comments